Wer ein Kind erwartet, ist natürlich nicht nur mit Freude und Erwartung konfrontiert, sondern auch mit erheblich höheren Kosten, sowohl für die Schwangerschaft als auch für die Ausstattung des kommenden Babys. Nicht jeder hat die Möglichkeit, in der Familie oder bei Freunden um Unterstützung zu bitten und ist deswegen auf staatliche Gelder angewiesen. Im Folgenden soll die Finanzierung einer Schwangerschaft bzw. auch der Zeit des Mutterschutzes einmal umrissen werden. Eine wenig bekannte aber umso wichtigere Leistung an eine werdende Mutter ist zunächst einmal das sogenannte Mutterschaftsgeld. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der der werdenden Mutter in der Phase des Mutterschutzes zusteht. Diese Phase verläuft von dem Punkt an, wo es noch sechs Wochen bis zu dem rechnerischen Geburtstermin sind, bis zu einer Dauer von 8 Wochen nach der Geburt selbst. Bei letzterer Angabe handelt es sich um eine Mindestdauer.

Über die tatsächliche entscheidet natürlich der Zustand des Kindes und der Mutter. Das Mutterschaftsgeld zahlt entweder die Krankenkasse, sofern die werdende Mutter dort alleine versichert ist, oder aber das Bundesversicherungsamt, im Falle einer privaten Krankenversicherung. Die Beträge richten sich nach dem bisherigen Einkommen, sind aber bei einer privaten Krankenversicherung auf einmalig 210 € beschränkt. Das Mutterschaftsgeld steht Frauen zu, die sich außerhalb der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis befinden, entweder in Teilzeit oder Vollzeit. Deswegen wird der Betrag durch den Arbeitgeber aufgestockt, um den entgangenen Lohn der Mutterschaft zu substituieren. Frauen, die arbeitslos gemeldet sind und dennoch selbst krankenversichert sind, erhalten ein Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.

Weitere Hilfen für Mutterschaft und Schwangerschaft

Die wohl wichtigste staatliche Unterstützung ist das Kindergeld. Alle, in Deutschland wohnhaften Eltern können dies beantragen. Grundsätzlich wird es in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr des Kindes von der Geburt an gewährt. Eine Verlängerung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern sich das Kind in der Ausbildung oder im ersten Studium befindet. Auch Kinder, die aus anderen Gründen kein eigenes Einkommen haben, können bis zu dieser Grenze Kindergeld beanspruchen. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, kann nur einer den Antrag stellen bzw. das Kindergeld erhalten. Der Betrag umfasst für das Erstgeborene und für das zweite Kind 184 Euro im Monat, für das dritte 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 210 €. Die Beantragung erfolgt wie bei jeder Hilfe schriftlich bei der Kindergeldstelle. Neben dem Mutterschaftsgeld als finanzielle Hilfe und dem Kindergeld gibt es auch noch den Kinderzuschlag. Dieser wird bei einkommensschwachen Eltern gewährt, die im Monat nicht über mehr als 900 Euro verfügen, oder im Falle eines alleinerziehenden Elternteils mehr als 600 Euro. Empfänger von ALG II oder Empfänger ähnlicher Sozialleistungen haben keinen Anspruch auf die ergänzende Leistung zum Kindergeld. Auch dieser Anspruch richtet sich nach der bisherigen Einkommenshöhe und ist bei maximal 140 Euro im Monat gedeckelt. Über diese Grundansprüche hinaus gibt es noch Mehrkostenbeihilfen, die sich nach dem Erwerbsstatus richten.

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