Bei einer Scheidung stellt sich die Frage, ob diese online als durchführbar gilt. Bei einer Ehescheidung über das Internet handelt es sich um ein reguläres Scheidungsverfahren. Die Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem Scheidungsanwalt findet bei der Internetscheidung online statt.

Scheidung-online – Rechtsbeistand und Beratung

Eine Internetseite, die das Scheidungsverfahren online anbietet, nennt sich anwalt-scheidung-online.de. Bereits auf der Hauptseite der professionell aufbereiteten Website steht Ihnen eine kostenfreie Hotline zur Verfügung. In einer Suchmaske berechnen Sie unkompliziert, was eine Online-Scheidung kostet. Mehrere Verlinkungen führen von der Startseite aus zu Informationsseiten. Hier klären sich Fragen zu den Themen „Ablauf Scheidung online“, „Scheidungskosten“ und „bundesweite Vertretung“. Des Weiteren finden Sie den Link „Jetzt Kontakt aufnehmen“.

anwalt-scheidung-online.de informiert Sie auf übersichtlich gestalteten Seiten über eine Internetscheidung. Eine Auswahl der über 500 Unterseiten präsentiert sich auf der Hauptseite. Seit 2003 vertritt das Unternehmen Mandanten vor dem entsprechenden Familiengericht. Schnell erhalten Sie Informationen zu den Bereichen Trennung und Scheidung von einem Fachanwalt. Die einvernehmliche Scheidung stellt die Voraussetzung des Online-Dienstes dar. Dabei entspricht diese einer preisgünstigen und modernen Variante der Trennung. Eine umfangreiche Videosammlung beinhaltet Erklärungen zu relevanten Fragen, die Sie zum Thema Scheidung stellen.

Sie erhalten weitreichende Informationen zu diversen Bereichen

Bei einer Online-Scheidung beauftragen Sie den Scheidungsanwalt via Internet. Er stellt den Scheidungsantrag, nachdem Sie die notwendigen Daten angeben. Da ausschließlich der Rechtsanwalt die Scheidung beantragt, sparen Sie mit der Online-Scheidung im Idealfall Zeit, Geld und Nerven. Als wichtig für die Internetscheidung gilt, dass die Ehepartner das Trennungsjahr einhalten und Einigkeit über die relevanten Scheidungsfragen herrscht. Somit spielt eine einvernehmliche Scheidung hier eine tragende Rolle. Dies bedeutet, beide Partner stimmen für ein Ende der Ehe.

Nähere Information bekommen Sie über eine Vielzahl an weiterführenden Links. Unter „Scheidung“ klären sich Fragen zu den Rubriken „Einreichung der Scheidung“, „Scheidungsvoraussetzungen“ und „Schulden bei einer Scheidung“. Über andere Links gelangen Sie in die Kategorien „Unterhalt“, „Sorgerecht“, „Namensänderung“ und „Umgangsrecht“. Ebenso verfügt die Internetseite über Auskünfte zu den Themen „Ehepartner im Ausland“, „Binationale Ehen“ und „Lebenspartnerschaft“. Die Seite „Urteile“ beinhaltet eine Liste dieser Kategorien und rechtskräftige Urteils-Beispiele. Die Kanzlei Schmidt aus Bonn, die diesen Internet-Dienst anbietet, finden Sie im gleichen Fall auf Facebook. Im Teil „Über uns“ stellen sich Ihnen die Anwälte der Kanzlei vor.

Über den Autor

Dieser Blog ist der Treffpunkt modebewusster Frauen und Fashionistas im Netz. Das Magazin für das „starke“ Geschlecht informiert über alle Themen, die Karrierefrauen, Mütter und Freundinnen gleichermaßen bewegen und begeistern.

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