Bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt, bieten sich Alternativen, um schwanger zu werden. Spezialkliniken arbeiten mit verschiedenen Verfahren der künstlichen Befruchtung. Wir stellen Ihnen die gängigsten Methoden vor und informieren über die anzunehmenden Kosten der Behandlung.

Die Methoden im Überblick

Die künstliche Befruchtung fasst die diversen Behandlungsmethoden in der Reproduktionsmedizin zusammen. Dabei entsteht der Nachwuchs durch artifizielle Herangehensweisen, nicht durch herkömmlichen Geschlechtsverkehr zweier Partner. Folgende Methoden der assistierten Reproduktion sind derzeit (Januar 2018) in Deutschland zugelassen:

  • heterologe Insemination,
  • In-vitro-Fertilisation (IVF),
  • homologe Insemination,
  • Gamete Intrafallopian Transfer (GIFT),
  • In-vitro-Maturation (IVM) und
  • intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Die Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit bestimmen den Einsatz des Verfahrens. Generell unterscheiden sich die Methoden, je nachdem, ob der Mann zeugungsunfähig ist oder die Frau unfruchtbar. Die GIFT-Behandlung findet aufgrund zahlreicher Eileiterschwangerschaften sehr selten Anwendung.

Die Kosten der künstlichen Befruchtung

Die Übernahme der Kosten variiert je nach der eingesetzten Methode. Ist die Kinderlosigkeit ungewollt, zahlen manche Krankenkassen Teile der Behandlung. Hierfür gelten verschiedene Voraussetzungen. Grundsätzlich übernehmen die Kassen die Therapie ausschließlich für verheiratete Paare. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, wobei die Frau nicht älter als 40 Jahre ist. Die Altersobergrenze bei Männern liegt bei 50 Jahren. Vorab berät ein unabhängiger Mediziner und bestätigt die Erforderlichkeit der künstlichen Methode. Er sieht gerechtfertigte Aussichten, die für das Gelingen der Behandlung sprechen.

In Deutschland erlaubt es das Gesetz ausschließlich, Samenzellen (Spermien) und Eizellen (Oozyten) beider Partner (homologe Insemination) zu verwenden. Zudem nehmen sie die Therapie einzig in staatlich genehmigten Kliniken vor. Eine Embryonenspende in Polen ist ein Alternative für Paare, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Hälfte der Ausgaben für die Behandlung bei drei Übertragungen mit oder bei acht Inseminationen ohne hormonelle Therapie. Benötigen Betroffene eine IVF oder ICSI zahlen sie ebenfalls 50 Prozent von drei Versuchen. Private Kassen übernehmen anbieterabhängig die volle Summe bei krankheitsbedingter Unfruchtbarkeit oder Zeugungsunfähigkeit.

Embryonenspende in Polen

Im Nachbarland sind viele Maßnahmen der künstlichen Befruchtung günstiger. Sie bieten sich vor allem für Paare an, die die Optionen der kassengestützten Behandlung ausschöpften und weitere Versuche anstreben. Gleiches gilt für die assistierte Reproduktion durch Fremdspender. Hierzu verwenden die Mediziner Eizellen aus Spenden. Sie befruchten die Oozyten mit dem gewünschten Samen des Partners, bevor sie die Zygoten in den Uterus der Frau einsetzen.

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